Dr. Bettina von Seefried und Dr. Gudrun Mehring
Geburtstermin
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Der errechnete Geburtstermin dient als wichtiger Anhaltspunkt für die Planung medizinischer Untersuchungen während der Schwangerschaft und zur Bestimmung, ab wann ein Kind nicht mehr als Frühgeburt gilt oder eine Einleitung notwendig sein könnte. Dieser Termin wird früh in der Schwangerschaft, meist innerhalb der ersten 12 Wochen, festgelegt und danach nicht mehr geändert. Entsprechend dieses Datums erfolgen routinemäßige Kontrollen, darunter Ultraschalluntersuchungen in der 12. und 20. Woche zur Organprüfung. Falls auf der Rechnung der Begriff „Risikoschwangerschaft“ auftaucht, bedeutet dies nicht unbedingt ein erhöhtes Komplikationsrisiko. Häufig deutet es auf die Notwendigkeit zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen hin, die dann von der Krankenkasse übernommen werden. Bei tatsächlichen spezifischen Risiken erfolgt eine gesonderte Aufklärung. Die Bezeichnung auf der Rechnung ist oft eine Formalität gemäß Krankenversicherungsgesetz.